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Circular Economy Services

Allgemeine Geschäftsbedingungen Unternehmer


1. Allgemeines

(1) Die nachstehenden Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zu unseren Vertragspartnern sowie unsere Lieferungen und sonstigen Leistungen. Vertragspartner sind ausschließlich Unternehmer, also natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personenvereinigungen, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln („Kunden“). Alle Angebote und Leistungen, die von DIS-CONNECT GmbH erbracht werden, sowie die Nutzung der Website www.dis-connect.de und alle zu dieser Domain gehörenden Subdomains, erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 


(2) Abweichenden Geschäftsbedingungen eines Kunden widersprechen wir hiermit ausdrücklich.


(3) Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf unsere AGB bedarf.



2. Vertragsschluss

(1) Unsere Angebote und Preise stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, Waren zu bestellen. Die Bestellung (Angebot) des Kunden ist dann für diesen für die Dauer von zwei Wochen ab der Bestellung rechtlich bindend. 


(2) Unsere Bestätigungsmail über den Eingang der Bestellung des Kunden stellt keine rechtlich bindende Angebotsannahme dar. Der Kaufvertrag kommt erst durch Zusendung einer Auftragsbestätigung, unserer Rechnung in Schriftform oder spätestens mit Zusendung der Ware an den Kunden zustande, wobei die dann aktuellen Preise zu diesem Zeitpunkt gelten und es somit zu Abweichungen vom angebotenen Preis kommen kann. Der Kunde erklärt sich damit bereits mit Abgabe seines Angebots einverstanden. 


(3) Der Kunde ist verpflichtet, die bestellte Ware abzunehmen.


3. Preise

(1) Die Preise der angegebenen Waren sind Nettopreise, welche die Mehrwertsteuer und andere Preisbestandteile nicht beinhalten. Sie beinhalten ebenfalls nicht die Verpackungs- und Versandkosten sowie etwaige Versicherungen und Zölle. Diese sind gesondert vom Kunden zu entrichten.


(2)  Unsere Rechnungen sind mit Zugang beim Kunden zur Zahlung fällig.


(3) Zur Aufrechnung mit Gegenforderungen ist der Kunden nur berechtigt, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.


(4) Werden uns nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die geeignet sind, begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden hervorzurufen (Nichteinlösung eines Schecks oder Wechsels, Einzelzwangsvollstreckung, Stellung eines Insolvenzantrags), sind wir berechtigt, vom Kunden nach dessen Wahl die Zahlung der Vergütung oder die Stellung von Sicherheiten in Höhe der vom Kunden zu leistenden Vergütung Zug um Zug gegen unsere Leistung zu verlangen. Ist der Kunde nicht imstande, innerhalb von 14 Tagen ab Zugang einer entsprechenden Aufforderung Sicherheit zu leisten, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Im Übrigen sind wir zu weiteren Leistungen nur Zug um Zug gegen die Zahlung der Vergütung oder die Stellung von Sicherheiten in Höhe der von dem Kunden

 zu leistenden Vergütung verpflichtet.



4. Lieferzeiten und Versandkosten, externe Leistungshindernisse, Teillieferungen

(1) Lieferungen erfolgen ab Werk (EXW Incoterms 2020) von Im Ochsenstall 30a in 76689 Karlsdorf-Neuthard. Die Versandart bestimmen wir nach billigem Ermessen. Die Transportkosten trägt der Kunde, die Gefahr der zufälligen Beschädigung oder des zufälligen Untergangs der Ware geht mit Zurverfügungstellung zur vereinbarten oder üblichen Zeit auf den Kunden über. 


(2) Sofern nicht im Einzelfall anders geregelt, erfolgt die Lieferung innerhalb von 10 Werktagen ab Auftragsbestätigung. Voraussetzung für die Einhaltung einer vereinbarten Lieferzeit ist die rechtzeitige Erfüllung der vom Kunden übernommenen Vertragspflichten, insbesondere die Leistung zur vereinbarten Bezahlung und gegebenenfalls die Erbringung vereinbarter Sicherheiten.


(3) Sofern die jeweils genannten Liefertermine nicht eingehalten werden, wird uns eine angemessene Nachfrist gewährt, bevor der Kunde den Rücktritt vom Vertrag erklären und/oder Schadensersatz geltend machen kann. 


(4) Wir haften nicht für Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt. Außerdem erfolgen Vertragsschluss und Lieferung unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung. 


(5) Wir sind berechtigt, auch Teillieferungen bzw. Teilleistungen zu erbringen, soweit dies dem Kunden nach billigem Ermessen zumutbar ist.



5. Gewährleistung

(1) Wir leisten Gewähr nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nicht etwas anderes geregelt ist.


(2) Der Kunde hat die von uns erbrachten Warenlieferungen und Leistungen unverzüglich auf Vertragsidentität, Mangelfreiheit und Vollständigkeit zu untersuchen und, wenn sich Abweichungen oder Mängel zeigen, diese uns unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt unsere Ware oder Leistung als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss der Kunde diesen unverzüglich nach Entdeckung uns anzeigen; anderenfalls gilt unsere Ware oder Leistung auch im Hinblick auf diesen Mangel als genehmigt. Gilt unsere Ware oder Leistung als genehmigt, ist der Kunde auch mit Rückgriffsansprüchen nach §§ 437 ff., 478 BGB ausgeschlossen.


(3) Wir können die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs.2 und 3 BGB verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Der Nacherfüllungsanspruch des Kunden beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; unser Recht, auch diese zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist, bleibt unberührt.


(4) Unerhebliche Mängel berechtigen den Kunden in keinem Fall zum Rücktritt vom Vertrag.


(5) Stellen wir fest, dass ein vom Kunden behaupteter Mangel der von uns gelieferten Sache auf der Fehlerhaftigkeit einer von einem unserer Lieferanten gelieferten Sache beruht, teilen wir dies dem Kunden schriftlich mit und treten unsere Gewährleistungs- und Rückgriffsansprüche gegen den Lieferanten an den Kunden ab. In diesem Fall kann der Kunde Gewährleistungs- und Rückgriffsansprüche gegen uns erst geltend machen, wenn er vorher nachweislich erfolglos gegen unseren Lieferanten Gewährleistungs- oder Rückgriffsansprüche geltend gemacht hat.


(6) Stellen wir fest, dass ein vom Kunden behaupteter Mangel tatsächlich nicht vorliegt oder der Liefergegenstand in einer von uns nicht genehmigten Weise verändert worden und dadurch der Schaden entstanden ist oder der Schaden auf unsachgemäßer Behandlung oder Verschleiß beruht, ist der Kunde verpflichtet, uns die Kosten des Mangelbeseitigungsversuchs, insbesondere Kosten für Arbeitszeit und Material sowie Fahrtkosten zu ersetzen. Pro Mannstunde berechnen wir € 90,00 zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Die Geltendmachung höherer Kosten bleibt uns vorbehalten. Der Kunde hat das Recht, nachzuweisen, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.


(7) Die Gewährleistungsfrist, falls nicht in Textform anders vereinbart, beträgt 12 Monate.




6. Schadensersatz – Rücktritt

(1) Verletzen wir eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis oder erbringen wir die fällige Leistung nicht oder nicht wie geschuldet, kann der Kunde unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen.


(2) Der Kunde kann vom Vertrag nicht zurücktreten, wenn unsere Pflichtverletzung unerheblich ist.


(3) Wir sind ungeachtet der gesetzlichen Vorschriften berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn

a) sich der Kunde vertragswidrig verhält und die Pflichtverletzung erheblich ist,

b) der Kunde falsche Angaben über seine Kreditwürdigkeit gemacht hat oder

c) die von uns geschuldete Leistung nicht verfügbar ist. In diesem Fall verpflichten wir uns, den Kunde unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und Gegenleistungen des Kunden unverzüglich zu erstatten.



7. Haftung

Für eine Haftung von uns auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen die folgenden Haftungsausschlüsse und -begrenzungen.


(1) Wir haften, sofern uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Für einfache Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflicht). Im Übrigen ist eine Schadensersatzhaftung für Schäden aller Art, gleich aufgrund welcher Anspruchsgrundlage, einschließlich der Haftung für Verschulden bei Vertragsschluss, ausgeschlossen.


(2) Sofern wir gemäß Absatz 1 für einfache Fahrlässigkeit haften, ist unsere Haftung auf den Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen wir nach den bei Vertragsschluss bekannten Umständen typischerweise rechnen mussten.


(3) Vorstehende Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten weder, wenn wir eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben, noch für Schäden, die nach dem Produkthaftungsgesetz zu ersetzen sind, noch für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.


(4) Vorstehende Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten auch zugunsten unserer Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und sonstiger Dritter, deren wir uns zur Vertragserfüllung bedienen.



8. Bestellstornierung

Über die Anfrage eines Kunden nach Stornierung seiner Bestellung entscheiden wir nach freiem Ermessen, sofern kein Rechtsanspruch darauf besteht. Eine Gutschrift kann nur erteilt werden, wenn die Ware bei der Rückgabe in einem einwandfreien, unbenutzten und originalverpackten Zustand ist, etwaige Fristen eingehalten und die Rückgabe frei Haus DIS-CONNECT erfolgt.



9. Zahlung

Die Zahlung ist ausschließlich per Vorkasse möglich (der Kunde ist verpflichtet, den Kaufpreis nach Vertragsschluss unverzüglich per Überweisung zu zahlen und auf Anfrage seitens DIS-CONNECT das Zahlungsavis vorzulegen). Der Kunde erhält hierzu eine E-Mail von DIS-CONNECT mit den genauen Rechnungsdaten.

 


10. Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis zur Begleichung sämtlicher gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen vor.


(2) Bei Pfändungen, sonstigen Eingriffen Dritter oder Besitzwechsel des Kaufgegenstandes wird uns der Kunde unverzüglich in Textform benachrichtigen. Vollstreckungsbeamte oder Dritte sind auf unser Eigentum hinzuweisen.


(3) Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten der Durchsetzung der Aufhebung des Zugriffs und der Wiederbeschaffung des Kaufgegenstandes zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.


(4) Sofern der Kunde im Einzelfall ermächtigt wird, die von uns erworbene Ware im ordentlichen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern, tritt er uns bereits jetzt alle Forderungen, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, in Höhe des Rechnungsendbetrags unserer offenen Forderungen einschließlich Umsatzsteuer ab. Zur Einziehung dieser Forderungen bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, insbesondere nicht in Zahlungsverzug ist sowie kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntgibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.


(5) Die Verarbeitung oder Umbildung des Kaufgegenstands durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird der Kaufgegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Kaufgegenstands zu den anderen verarbeiteten Sachen zur Zeit der Verarbeitung.


(6) Wird der Kaufgegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Kaufgegenstands zu den anderen vermischten Gegenständen. Der Kunde verwahrt das Miteigentum für uns.


(7) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 50 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.




11. Auslandsgeschäfte

(1) Der Kunde verpflichtet sich, die nationalen und internationalen Außenhandelsvorschriften zu beachten, denen die Produkte unterliegen oder bei deren Weitervertrieb durch den Kunden unterliegen werden.


(2) Vor einem Weitervertrieb der Produkte hat sich der Kunde über alle daraus entstehenden außenhandelsrechtlichen Konsequenzen für die DIS-CONNECT GmbH zu vergewissern. Sind außenhandelsrechtliche Konsequenzen für die DIS-CONNECT GmbH nicht ausgeschlossen, so hat der Kunde diese unverzüglich über den geplanten Weitervertrieb und dessen möglichen Konsequenzen zu informieren.



12. Datenschutz

(1) Wir erheben und speichern Ihre für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten. Bei der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten beachten wir die gesetzlichen Bestimmungen. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus der in unserem Online-Angebot abrufbaren Datenschutzerklärung.


(2) Sie erhalten auf Anforderung jederzeit Auskunft über die zu Ihnen gespeicherten Daten.



13. Copyright

Alle dargestellten Fremdlogos, Bilder und Grafiken sind Eigentum der entsprechenden Firmen und unterliegen dem Copyright der entsprechenden Lizenzgeber. Sämtliche auf den Seiten der DIS-CONNECT dargestellten Fotos, Logos, Texte, Berichte, Anleitungen, Videos, welche Eigenentwicklungen der DIS-CONNECT GmbH sind oder von dieser aufbereitet wurden, dürfen nicht ohne unser Einverständnis kopiert oder anderweitig genutzt werden. Alle Rechte bleiben vorbehalten.



14. Geheimhaltung

(1) Die Vertragspartner verpflichten sich wechselseitig, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Betriebsgeheimnisse uneingeschränkt geheim zu halten und Dritten nicht offenzulegen. Als Betriebsgeheimnisse gelten alle Angaben über die betrieblichen Verhältnisse des jeweils anderen Vertragspartners, soweit er diese nicht selbst veröffentlicht.


(2) Diese Verpflichtungen bestehen auch über die Vertragsdauer hinaus fort.



15. Gerichtsstand und Rechtswahl

(1) Gerichtsstand ist Karlsruhe. 


(2) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 


16. Sonstiges - Salvatorische Klausel

(1) Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.


(2) Sollte eine Bestimmung des Vertrages, eine künftig in ihn aufgenommene Bestimmung oder eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren oder sich eine Lücke herausstellen, soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Die Vertragspartner vereinbaren für diesen Fall anstelle der unwirksamen und undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke die Geltung der gesetzlichen Vorschriften.



Stand: 09.09.2022